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Lexikon

Arbeitgeberaktien und Belegschaftsaktien

Arbeitgeberaktien, Belegschaftsaktien oder Mitarbeiteraktien sind Aktien die besonders große Konzerne ihren Mitarbeitern zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen. Die Vergabe solcher Belegschaftsaktien läuft meistens über sogenannte ESOPs (Employee Stock Ownership Plans) ab und bieten den Arbeitnehmern so die Möglichkeit sich mit ihrem eigenen Kapital am Unternehmen zu beteiligen.

  1. Belegschaftsaktien sind Aktien, die von einem Unternehmen an seine Mitarbeiter ausgegeben werden.
  2. Sie werden meist zu vergünstigten Konditionen ausgegeben und unterliegen in der Regel einer Sperrfrist.
  3. Sowohl Arbeitnehmer, als auch Unternehmen können von der Ausgabe der Belegschaftsaktien profitieren.
▲ Belegschaftsaktien werden von Unternehmen häufig zu vergünstigten Konditionen an die Mitarbeiter ausgegeben.


Die Vergünstigungen der Aktien können vom Arbeitgeber sehr flexibel gestaltet werden - so gibt es beispielsweise die Möglichkeit dem Arbeitnehmer pro gekaufte Aktie eine zweite dazuzugeben oder einfach die Preise der Aktien um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Auch die Vergabe von Derivaten in Form von Aktienoptionen ist hier möglich. Die Arbeitnehmer erhalten also die Option zu einem späteren Zeitpunkt die Aktie zu einem günstigeren Kurs zu kaufen, als das Papier derzeit an der Börse gehandelt wird.

Abseits der normalen Belegschaftsaktien, bieten viele börsennotierte Unternehmen besonders hochrangigen Mitarbeiten die Möglichkeit Teile ihres Gehalts oder diverse Boni in Unternehmensanteilen zu beziehen.

Vor- und Nachteile von Belegschaftsaktien

Eine Frage die sich fast unweigerlich stellt, wenn man sich mit Mitarbeiteraktien auseinander setzt ist warum die Unternehmen überhaupt diesen Schritt gehen und den Mitarbeitern solche Möglichkeiten bieten. Hier lassen sich mehrere Punkte anführen. Zunächst kann das Unternehmen so den Vermögensaufbau der Mitarbeiter fördern und gleichzeitig die emotionale Bindung und die Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen erhöhen, was nicht nur die Loyalität des Arbeitnehmers steigert, sondern unter Umständen sogar die Qualität seiner Arbeit verbessern kann. Darüber hinaus hat das Unternehmen natürlich den Vorteil, dass der Streubesitz der Aktien erhöht wird und die Stimmrechte somit etwas breiter verteilt sind und die Arbeitnehmer mehr Mitbestimmungsrechte im Unternehmen erhalten. Dieser Punkt trifft allerdings nicht zwingend zu, da manche Unternehmen wie z.B. BMW lediglich Vorzugsaktien (VZ) an Ihre Mitarbeiter ausgeben, die zwar eine geringfügig höhere Dividende erhalten, im Gegenzug aber keine Stimmrechte haben.

Obwohl man wohl generell sagen kann, dass es sich bei entsprechenden Rabatten wahrscheinlich lohnt Belegschaftsaktien zu beziehen, sind diese natürlich trotzdem nicht risikolos, da es sich trotzdem um normale Aktien handelt. Obwohl der Arbeitnehmer diese meist mit einem Rabatt bezogen hat, heißt es natürlich nicht, dass die Aktie im Wert fallen und so auch Verluste einbringen kann. Ein weiteres Risiko das der Erwerb von Mitarbeiteraktien trägt ist das Klumpenrisiko, da man sowohl verstärkt in die Aktien des Arbeitgebers investiert ist und zudem noch in Form seines Humankapitals. So kann im Extremfall ein Großteil des Kapitals an nur ein Unternehmen gebunden sein.

Steuern und rechtliche Rahmenbedingungen

Besonders die Frage nach steuerlichen Vorteilen ist sowohl für Unternehmen, als auch die Bezieher von Belegschaftsaktien immer ein interessanter Aspekt.

Der Staat fördert den Erwerb von Belegschaftsaktien im Sinne einer „vermögensbildenden Maßnahme“. Im Sinne des Einkommenssteuergesetzes wird der Bezug von Belegschaftsaktien als sogenannter „Geldwerter Vorteil“ verbucht, der zwar grundsätzlich versteuert werden muss, aber in der Steuererklärung bei „sonstige Bezüge“ angegeben werden kann. Der aktuelle Freibetrag für „geldwerte Vorteile“ besteht aktuell in Höher von 360€ pro Jahr. Auf Kursgewinne oder Dividenden, die durch Belegschaftsaktien anfallen, wird natürlich weiterhin die Kapitalertragssteuer fällig, auf die derzeit ein Freibetrag von 801€ angerechnet werden kann.

Bevor man die Belegschaftsaktien veräußern kann, besteht bei den meisten Unternehmen eine Sperrfrist. Diese beläuft sich meist auf 2-5 Jahre. Das heißt, dass der Bezieher der Belegschaftsaktien diese über den genannten Zeitraum halten muss, bevor er sie an der Börse verkaufen kann.

Arbeitgeberaktien am Beispiel „Siemens AG

Bei dem DAX– Konzern „Siemens AG“ wird eine Beteiligung der Mitarbeiter gerne gesehen. So kommt es nicht von ungefähr, dass für Angestellte mehrere Beteiligungsprogramme gestartet wurden. Die Mitarbeiter können beispielsweise zwischen dem „Share Matching Program“ oder dem „Siemens Profit Sharing“ wählen. Diese Beteiligungsprogramme sind nur einige der Möglichkeiten, die die Siemens AG ihren Angestellten zur Unternehmensbeteiligung bietet und unterstreicht die Förderung der Aktienkultur im eigenen Hause.

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