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Lexikon

Kapitalerhöhung (Aktien)

Definition des Begriffs der Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung ist eine Finanzierungsmaßnahme, durch die das Eigenkapital eines Unternehmens erhöht wird. Neben der Möglichkeit, Fremdkapital (bspw. durch Kredite) aufzunehmen, hat das Unternehmen so eine Möglichkeit, durch Aktionäre Geld einzusammeln, ohne sich zu verschulden.

Mitspracherecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung

Die bekannteste und übliche Form der Kapitalerhöhung ist die sogenannte ordentliche Kapitalerhöhung. Zur Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung müssen bei der Hauptversammlung mindestens 75% der Unternehmensanteile für eine Kapitalerhöhung stimmen. Besteht ein Unternehmen v.a. aus Großaktionären, die zusammen 75% der Unternehmensanteile halten, genügt die Zustimmung der Großaktionäre, um eine Kapitalerhöhung durchführen zu können. Im Gegensatz zur Aufnahme von Fremdkapital haben bei einer Kapitalerhöhung die Aktionäre somit ein Mitspracherecht.

Das Problem der Verwässerung bei Altaktionären

Für das Unternehmen klingt das also erstmal nach einer tollen Möglichkeit, Kapital zu erhalten, ohne sich zu verschulden. Doch wie wirkt sich die Kapitalerhöhung auf die Aktionäre aus?

Die eigenen Unternehmensanteile werden durch eine Kapitalerhöhung verwässert. Das bedeutet, dass ein Unternehmensanteil nach der Kapitalerhöhung in Bezug auf das Stimmrecht nicht mehr soviel wert ist wie vor der Kapitalerhöhung.

Folgendes Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Großaktionär hält 50 Mio. EUR an einem Unternehmen, welches ein Grundkapital von 200 Mio. EUR besitzt. Der Großaktionär hält somit 25% der Unternehmensanteile.

Führt das Unternehmen nun eine Kapitalerhöhung im Wert von 50 Mio. EUR durch, erhöht sich das Grundkapital auf 250 Mio. EUR, während der Großaktionär nach wie vor 50 Mio. EUR an dem Unternehmen hält. Allerdings hält der Großaktionär nun nur noch 20% der Unternehmensanteile (50 Mio. EUR von 250 Mio. EUR Grundkapital) und besitzt somit auch ein geringeres Stimmrecht.

Bezugsrechte als Gegenmaßnahme der Verwässerung

Um diese Verwässerung der Unternehmensanteile zu verhindern, steht bestehenden Aktionären ein sogenanntes Bezugsrecht zu.

Doch was genau bedeutet das?

Nehmen wir an, ein Aktionär hält 4 alte Aktien (= vor der Kapitalerhöhung), die aktuell bei 120 EUR notiert. Durch die 4 alten Aktien erhält er das Recht, eine sogenannte junge Aktie zu einem Kurs von 100€ zu erwerben. Das Bezugsverhältnis ist somit 4:1.

Durch das Wahrnehmen des Bezugsrechts erhält der oben erwähnte Großaktionär je 4 alte Aktien eine neue Aktie. Somit hält er ein Grundkapital von 62,5 Mio. EUR bei einem gesamten Grundkapital von 250 Mio. EUR und hält wie vor der Kapitalerhöhung noch 25% der Unternehmensanteile. Das bedeutet allerdings auch, dass der Großaktionär nochmal 12,5 Mio. EUR in das Unternehmen investieren muss, um seine 25% Unternehmensanteil zu halten.

Möchte er das nicht, kann er diese Bezugsrechte an der Börse verkaufen.

Beispiel:

  • 4 alte Aktien zu je 120 EUR
  • 1 junge Aktie zu 100 EUR

à durchschnittlicher Kurs zu 116 EUR pro Aktie

Da der Aktienkurs bei aktuell 120 EUR liegt, beträgt der rechnerische Wert des Bezugsrechts 4 EUR. Zu diesem Kurs kann der Aktionär das Bezugsrecht ohne einen Wertverlust verkaufen.

Nach Bekanntgabe der Kapitalerhöhung sinkt der Preis der Aktie - es werden mehr Aktien ausgegeben. Bei gleichbleibender Nachfrage sinkt somit der Aktienpreis, da mehr Aktien angeboten als nachgefragt werden.

Die Reaktion des Kapitalmarkts hängt von dem Anlass der Kapitalerhöhung ab

Wenngleich Kapitalanleger damit kurzfristig rechnerisch erstmal keine Vor- oder Nachteile aus einer Kapitalerhöhung ziehen, ist es wichtig, den Grund einer Kapitalerhöhung zu verstehen. So hätte ein schnell wachsendes und innovatives Unternehmen beispielsweise die Möglichkeit, durch eine Kapitalerhöhung eine Produktion aufzubauen oder Patente zu erwerben, die es ermöglichen, neue Ideen umzusetzen und langfristig weiteres Wachstum für die Kapitalanleger zu generieren.

Alternativ der Kapitalerhöhung könnte ein Unternehmen eine Fremdkapitalfinanzierung durchführen – bspw. durch Aufnahme eines Kredits. Allerdings fallen damit auch Zinszahlungen an und die Verschuldung des Unternehmens steigt.

Wenn die Kapitalerhöhung aus einer Schwäche resultiert, ist Vorsicht geboten, wie das folgende Beispiel zeigt.

Beispiel für eine von der Börse negativ aufgenommene Kapitalerhöhung

ProSiebenSat.1 hat Ende 2016 eine Kapitalerhöhung von 219 Mio. EUR beschlossen. Das durch die Kapitalerhöhung gewonnene Eigenkapital sollte „insbesondere zur Finanzierung der Wachstumsstrategie der Gesellschaft durch Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere im Digitalbereich, beitragen“. Dies wurde von der Börse negativ aufgenommen. ProSiebenSat.1 hatte es über die Jahre nicht geschafft, die Erträge der TV-Werbeerlöse in die Wachstumssäule der digital Ventures zu überführen. Die Kapitalerhöhung galt somit als ein Beleg dafür, dass die Cashflows des Unternehmens nicht ausreichten, um den Konzern wieder auf Wachstumspfade zu führen. Gleichzeitig ist die Verschuldung des Konzerns hoch, weshalb die Aufnahme von Fremdkapital begrenzt scheint. Die einzige valide Möglichkeit, an zusätzliches Kapital zu kommen, war somit eine Kapitalerhöhung. Als Konsequenz fiel die Aktie auf einen neuen 2-Jahres-Tiefpunkt.

Beispiel für eine von der Börse positiv aufgenommene Kapitalerhöhung

Als Tesla ankündigte, eine Kapitalerhöhung durchführen zu wollen, reagierten die Anleger positiv. Tesla wolle mit dem Erlös die Bilanz stabilisieren, die durch die hohen Anlaufkosten der Model 3 Gigafactory ins Wanken geraten ist. Im Gegensatz zu ProSiebenSat.1 steht Tesla noch am Anfang und muss erstmal kapitalintensive Produktionsstätten aufbauen, um die Vision des Elektroautos (insbesondere das Vorzeigeprojekt Model 3) umzusetzen. Eine Kapitalerhöhung schürte in dem Fall somit eine weitere Wachstumsphantasie und das Vertrauen der Anleger, dass Tesla mit dem gewonnenen Kapital weiteren Wert für die Aktionäre schafft.

Quellen & Links

BeschreibungLink
Auszug Aktiengesetz §182
Link zum Gesetz
Welt der BWL zu "Ordentliche Kapitalerhöhung"
Link zum Artikel
Gabler Wirtschaftslexikon zu "Kapitalerhöhung"
Link zum Lexikonartikel
Youtube-Video von Aktien mit Kopf: Kapitalerhöhung einer AG einfach erklärt
Link zum Video
Youtube-Video der Börse Stuttgart: Kapitalerhöhung: Wie funktioniert das eigentlich?
Link zum Video
Pressemitteilung von ProSiebenSat1 zur Kapitalerhöhung
Link zur Pressemitteilung
Internetartikel von meedia.de zum Kurssturz von ProSiebenSat1 nach der Kapitalerhöhung
Link zum Artikel
Internetartikel des Manager Magazins vom 25.10.2018 zu Tesla
Link zum Artikel

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