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Lexikon

Kommanditgesellschaften auf Aktien

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine handelsrechtliche Unternehmensform. Sie vereint die Elemente einer Aktiengesellschaft (AG) mit einer Kommanditgesellschaft (KG). Sie weist Merkmale einer Personengesellschaft auf, zählt aber zu den Kapitalgesellschaften. Die KGaA ist eine rechtsfähige, juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Bestimmungen für die KGaA ergeben sich daher aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Aktiengesetz (AktG).

Gründung einer KGaA: Mindestens ein vollhaftender Gesellschafter

Die Komplementäre haften persönlich als Gesellschafter und die Kommanditaktionäre bringen das Grundkapital auf, das eine Höhe von mindestens 50'000 Euro hat. Um eine KGaA gründen zu können, muss es mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter geben. Die Anzahl der Kommanditaktionäre ist jedoch für die Gründung egal. Es muss noch eine Satzung abgeschlossen werden, die notariell beglaubigt wurde. Erst dann ist die Gründung rechtlich. Die Haftungsbeschränkung entsteht mit einer Eintragung ins Handelsregister, die verpflichtend ist.

Haftungsverhältnisse der KGaA

Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern:

  1. Komplementär: Dieser haftet persönlich mit seinen Anteilen und seinem Privatvermögen
  2. Kommanditaktionäre: Ebenso wie die Kommanditisten einer KG haften diese nur bis zur Höhe ihrer Einlage

Wenn nun der Komplementär eine GmbH ist, entsteht eine GmbH & Co. KGaA, wobei es keinen Vollhafter gibt.

Ähnlichkeiten zur Aktiengesellschaft

Die KGaA handelt auf Basis mehrerer Organe:

  1. Der Vorstand: Es gibt einmal den Vorstand, der aus den Komplementären besteht. Dieser führt alle aktuellen Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen.
  2. Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen und vertritt die Interessen der Kommanditaktionäre gegenüber den Komplementären. Dieser wird von den Kommanditaktionären gewählt.
  3. Die Hauptversammlung wird von den Kommanditaktionären organisiert. Die Komplementäre haben dabei kein Mitbestimmungsrecht.

Vor- und Nachteile: Kommanditgesellschaft auf Aktien

Vorteile dieser Geschäftsform ist die Verbindung einer starken Kapitalbasis mit einer persönlichen Anbindung an den Gesellschafter. Aus diesem Grund ist eine Fremdfinanzierung möglich ohne, dass die Entscheidungskompetenz/Geschäftsführung verloren geht. Die Kapitalbeschaffung ist durch die Aufnahme weiterer Kommanditaktionäre sehr einfach und es gibt eine stärkere Kontrolle des Vorstandes.

Nachteile dieser Geschäftsform ist die persönliche Haftung des Komplementärs, der geringe Einfluss der Kommanditaktionäre und ein hohes Stammkapital (50'000 EUR), das erforderlich ist.

Gut geeignet für Familienunternehmen

Die KGaA eignet sich besonders gut für Familienunternehmen, da der Inhaber so das Unternehmen auf eine breite Kapitalbasis stellen kann. Gleichzeitig muss er dabei die Führung nicht abgeben. Zugleich können die Familienmitglieder, die sich nicht an der Geschäftsführung beteiligen möchten, als Kommanditaktionäre auftreten.

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