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Aktienfinder.Net entpuppt sich als Abofalle: mehrere tausend betroffene Verbraucher

Aktienfinder.Net entpuppt sich als Abofalle: mehrere tausend betroffene Verbraucher

Wir zeigen...

  • warum Aktienfinder.Net als rechtswidrige Abofalle eingestuft wird,
  • wie betroffene Verbraucher die Beiträge bei unwirksamen Verträgen zurückholen können,
  • wie das Marketing von Aktienfinder.Net funktioniert,
  • was es mit den Aktienanalysen „auf dem Niveau eines Premium-Börsenbriefs“ auf sich hat.

AlleAktien Anlegerschutz-Offensive: Unseriöse Anbieter im Check

Seit der Gründung von AlleAktien steht bei uns die substanzielle und nachhaltige Förderung der Aktionärskultur im Mittelpunkt. Dabei haben wir schon Großartiges erreicht: In unserer Facebook-Gruppe “Dividendenstrategie” mit ca. 80.000 Mitgliedern tauschen sich die Nutzer täglich zu Dividendenaktien aus. Auf Instagram folgen uns fast 80.000 junge Anleger. Die Internetpräsenzen von AlleAktien und dem Schwesterunternehmen Eulerpool.com erreichen gemeinsam mehrere Millionen Besucher pro Jahr (viele davon Investoren und Privatanleger) und sind rasant ein wichtiger und prägender Teil der deutschen Aktionärskultur geworden.

Wir wollen endlich eine wirklich nachhaltige Aktionärskultur aufbauen, die nicht von einem Hype zum nächsten springt (wie 1999 mit Tech-Aktien und 2008 mit Zertifikaten), sondern wo dank Bildung endlich echte Investoren entstehen. Daran arbeitet AlleAktien seit 2017. Und wir kämpfen hart, dass das auch so bleibt. Kurz gesagt: Eine ordentliche Aktionärskultur ist uns wichtig.

In Auseinandersetzungen mit Verbraucherzentralen und anderen Marktteilnehmern haben wir teilweise gerichtlich klären lassen, wie Abomodelle von Finanz-Analyseanbietern in Deutschland rechtlich gestaltet sein müssen. Insbesondere der Aktienfinder.Net von Torsten Tiedt hat in diesem Zuge AlleAktien und den Geschäftsführer Michael Jakob immer wieder auch öffentlich kritisiert und z.B. in die Nähe einer Abofalle gerückt. Uns ist wichtig, dass der Verbraucherschutz jetzt auch im Markt so gelebt wird, wie es der Gesetzgeber wünscht.

Daher gehen wir jetzt, auch im Namen der Branche und im Sinne aller Anleger, mit diesem ersten Artikel der AlleAktien Anlegerschutz-Offensive mutig voran.

Torsten Tiedt und sein Aktienfinder.Net: Abofalle mit Ansage?

AlleAktien hat Torsten Tiedt am Anfang seines Startups unterstützt. Er konnte sein Tool in der Facebook Gruppe „Dividendenstrategie“ mit damals bereits mehreren tausend Mitgliedern vorstellen und durfte dort werben. Nach kurzer Zeit wurde die Zusammenarbeit allerdings schon beendet. Umso bemerkenswerter sind die Entwicklungen, die es in den letzten Jahren gab.

Auf Instagram erwähnt Torsten Tiedt vor einiger Zeit gar öffentlich, dass er eine Abofalle bauen möchte:

AlleAktien
Tatsächlich handelt es sich bei Aktienfinder.net um eine Abofalle. Darüber hinaus können Betroffene auch sämtliche bereits gezahlten Beiträge zurückverlangen, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind.

Von ihm war das vermutlich nur als Scherz gemeint.

Tatsächlich handelt es sich bei Aktienfinder.net aber um eine Abofalle.

Die Abofalle auf Aktienfinder.Net

Eine der wichtigsten Regelungen zum Schutz der Verbraucher bei Bestellungen im Internet ist die sog. Buttonlösung des § 312j Abs. 3 BGB. Demnach muss die Bestellsituation so gestaltet sein, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu u.a.:

„Die Buttonlösung stellt sicher, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner Bestellung zweifelsfrei erkennen kann, dass diese auf den Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrages gerichtet ist. Fehlt es an dieser Transparenz, kommt kein Vertrag zustande. Der Verbraucher wird damit vor Täuschung oder Überrumpelung aufgrund einer unklaren, irritierenden oder überraschenden Gestaltung des Bestellprozesses geschützt; er muss sich die finanziellen Konsequenzen der Bestellung bewusst machen und manifestiert dies mit der Betätigung der eindeutig beschrifteten Schaltfläche. Insofern dient die Pflicht zur besonderen Beschriftung der Bestellschaltfläche ähnlich wie eine herkömmliche Formvorschrift auch dem Schutz der Verbraucher vor Übereilung. Die Gefahr, in eine Kostenfalle zu geraten und sich Ansprüchen ausgesetzt zu sehen, die in aggressiver Weise geltend gemacht werden, sinkt für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ (Bundestags-Drucksache 17/7745, S. 7)

Inhaltlich eng mit dieser Vorschrift zur Beschriftung des Bestellbuttons verbunden, ist die Pflicht nach § 312j Abs. 2 BGB den Verbraucher unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise über zentrale Vertragsinformationen wie z.B. den Gesamtpreis und die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge sowie ggf. die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht zu informieren.

Zu dieser Informationspflicht heißt es in der Gesetzesbegründung u.a.:

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ist die Gefahr für eine irreführende oder missverständliche Präsentation der Vertragsinformationen wegen der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die Online-Plattformen bieten, besonders hoch. Die zusätzlichen Anforderungen an die Platzierung und Darstellung derjenigen Vertragspunkte, die für die Leistungsverpflichtung des Verbrauchers maßgeblich sind – nämlich Vertragsgegenstand, Preis und Vertragslaufzeit –, gewährleisten, dass der Verbraucher diese einfach und zweifelsfrei zur Kenntnis nehmen kann. Die Buttonlösung fördert die Transparenz des elektronischen Geschäftsverkehrs und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in diese zeitgemäße Vermarktungsform. Dies kommt letztlich auch allen seriösen Unternehmen zugute, die diese Vermarktungsform nutzen.“ (Bundestags-Drucksache 17/7745, S. 7)

Bei diesen Vorgaben handelt es sich um zentrale Vorschriften des Verbraucherschutzes im Internet. Im Rahmen des Bestellvorgangs wurde die Schaltfläche bei PayPal allerdings nur mit den Worten „Zustimmen und abonnieren“ beschriftet.

Dies ist rechtswidrig, weil es nicht eindeutig auf die Zahlungsverpflichtung verweist. Darüber hinaus befand sich auf PayPal beim Monatsabo nur die Angabe „29 Euro“, so dass die Gefahr bestand, dass die Verbraucher denken, sie müssten lediglich einmalig diesen Preis zahlen. Tatsächlich mussten jeden Monat 29 Euro bezahlt werden, wenn der Verbraucher nicht vorher kündigte.

Auf diesem Umstand und auch auf die Kündigungsmodalitäten wurde entgegen den Vorschriften auf der PayPal-Seite nicht (deutlich genug) hingewiesen.

Informationen zum Widerrufsrecht auf Aktienfinder.Net waren grob fehlerhaft

Ferner wurden die Verbraucher nur versteckt über das Widerrufsrecht informiert und dann waren die Informationen auch noch grob fehlerhaft. So wurden bestimmte Informationen vom Verbraucher als zwingende Voraussetzungen für einen Widerruf gefordert, was unzulässig ist.

Wir haben die Aktienfinder.Net GmbH wegen der fehlenden bzw. unzureichenden Vertragsinformationen und mehrerer anderer Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen abgemahnt. Die Reaktion: Er gab keine Unterlassungserklärung ab, sondern wies die Abmahnung als überwiegend unberechtigt zurück. Aktuell lautet der Bestellbutton auf der PayPal-Seite noch immer „Zustimmen und abonnieren“ und die Preisangabe beim Monatsabo wurde ebenfalls nicht geändert und die Informationen zu den Kündigungsmodalitäten fehlen auch.

Torsten Tiedt betreibt wider besseren Wissens seine Abofalle munter weiter.

Die Leidtragenden sind die Privatanleger. Es ist ein Tiefpunkt der deutschen Aktionärskultur.

Was ist zu tun, wenn ich auf die rechtswidrige Aktienfinder.Net Abofalle hereingefallen bin?

Ein Vertrag, bei dem die Vorschrift zur Buttonlösung nicht eingehalten wird, ist unwirksam (vgl. § 312j Abs. 4 BGB). Es ist daher kein gültiger Vertrag zustande gekommen, wenn Aktienfinder.Net keinen ordnungsgemäßen Bestellbutton verwendet hat. Verbraucher sind dann nicht verpflichtet, weitere Beiträge zu zahlen.

Darüber hinaus können Betroffene auch sämtliche bereits gezahlten Beiträge zurückverlangen, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind. Betroffenen ist zu empfehlen, jetzt schnell zu handeln, da die Ansprüche verjähren können — eine Erstattung ist dann nicht mehr möglich.

Dazu genügt eine E-Mail mit Aufforderung zur Erstattung mit einer Fristsetzung von zwei Wochen.

Sollte der Anbieter diese nicht erstatten, können die Beiträge einfach eingeklagt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Aktienfinder.Net GmbH und ihr Geschäftsführer Torsten Tiedt zukünftig rechtskonform handeln und die Beiträge ohne Abzüge voll erstattet. Hinweise nehmen wir unter [email protected] entgegen. Wir bleiben weiter an der Story dran.

Kündigung auf der Webseite nicht einfach möglich

Ist man erst einmal im Aktienfinder.net-Abo, kommt man auch nicht mehr so einfach heraus. So fehlte nämlich auf Aktienfinder.Net ein Kündigungsbutton. Auch das ist klar rechtswidrig.

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Torsten Tiedt meinte vor wenigen Tagen auf Instagram noch, dass Aktienfinder eine geringe Kündigungsquote hätte. Die Wahrheit: Auf Aktienfinder.Net fehlte ein Kündigungsbutton.

Torsten Tiedt (Gründer und Geschäftsführer der Aktienfinder.Net GmbH) meinte vor wenigen Tagen auf Instagram, dass Aktienfinder Mitglieder eine geringe Kündigungsquote hätten. Die Wahrheit: Auf Aktienfinder.Net fehlte ein Kündigungsbutton.

Pflicht ist, dass Abo-Anbieter auf der Webseite klar ersichtlich und jederzeit einfach erreichbar einen “Verträge hier kündigen”-Button (oder mit etwas ähnlichem beschriftet) anbieten müssen. Eine Kündigung muss auch dann möglich sein, wenn man nicht eingeloggt ist (oder sich nicht mehr einloggen kann).

Solch ein Kündigungsbutton befand sich auf Aktienfinder.net bis vor wenigen Tagen nicht. Die Leidtragenden waren auch hier die Privatanleger und die Betroffenen der Tiedt-Abofalle. Erst nach unserer Abmahnung fand wohl ein „Einlenken“ statt und ein entsprechender Button erschien.

Influencer haben für Aktienfinder.Net geworben

Auf die Abofalle sind aber nicht nur Verbraucher herein gefallen. Auch große Influencer sind betroffen. Denn auch Kunden, die über einen Influencer auf die Abofalle bei Aktienfinder.net aufmerksam geworden sind, können ihr Geld zurückverlangen.

Die Gesetze gelten hier genauso. Deutlich wird aber: Nur weil ein bekannter Influencer ein Produkt empfiehlt, ist es noch lange nicht risikofrei.

Es bleibt abzuwarten, ob die bekannten Influencer, die für den Aktienfinder geworben oder die Beiträge geteilt haben, ihre Follower und Fans auch über die neuesten Entwicklungen ehrlich und transparent aufklären (insb. die Möglichkeit der Erstattung sämtlicher Beiträge) und so den Schaden eindämmen.

Werbung mit FAZ und Börse Stuttgart

Zudem hat Aktienfinder.Net mit dem Logo der FAZ für sein Angebot geworben. Auf unsere Nachfrage bei der FAZ verschwand das Logo blitzschnell von Aktienfinder.Net. Das war Anfang 2022.

Anfang 2023, ein Jahr später, hatte Torsten Tiedt das FAZ Logo einfach wieder auf Aktienfinder.net gesetzt und damit geworben. Auf erneute Nachfrage bei der FAZ im Zuge unserer Recherchen vergangene Woche verschwand das Logo erneut von Aktienfinder.net

Auch die Börse Stuttgart, mit deren Logos und Namen noch kürzlich auf Aktienfinder.net geworben wurde, sind nach unseren Nachfragen ganz plötzlich von der Webseite verschwunden.

Die Börse Stuttgart stellt uns gegenüber ebenfalls richtig: “Die Mitarbeiter der Gruppe Börse Stuttgart benötigen im Tagesgeschäft nicht den Aktienfinder.net.”

Aktienanalysen „auf dem Niveau eines Premium-Börsenbriefs“

Wo sind die Aktienanalysen von Torsten Tiedt?

Kunden werden mit dem Versprechen von Aktienanalysen „auf dem Niveau eines Premium-Börsenbriefs“ umworben. Die Realität: Ein YouTube-Kanal, der seit 8 Monaten nahezu verstummt ist (bis auf eine Ausnahme). Aktuelle Analysen von Torsten Tiedt persönlich sucht man vergeblich, auch auf dem Blog.

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YouTube-Kanal von Aktienfinder.Net: Früher gab es hier 2 Aktienanalysen pro Woche. Jetzt wurde seit 8 Monaten kein neues Video veröffentlicht: Einzige Ausnahme ist ein Video von vor 4 Monaten, wo Torsten Tiedt seinen Followern “Geheime Wachstumsaktien” verspricht.

Sein großer “Geheimtipp” ist seit Anfang des Jahres um fast 30 % eingebrochen. Wo früher regelmäßig neue Videos veröffentlicht werden, gibt es kaum noch neue Inhalte. Regelmäßig werden allerdings die Abogebühren weiter eingezogen.

Auf dem Blog auf Aktienfinder.net sieht es ähnlich aus: Seit Monaten gibt es keine einzige neue Aktienanalyse von Torsten Tiedt persönlich, sondern lediglich Artikel von anderen Bloggern wie „Aktioneur“.

Anonyme Autoren ohne verifizierten Lebenslauf und Track-Record

Einer der Autoren heißt einfach nur “Oliver” und hat auch sonst weder Nachnamen noch vollständigen Lebenslauf gelistet. Sein Profilbild ist nirgends sonst im Internet auffindbar. Viele der Blogger sind nicht einmal bei LinkedIn registriert, so dass sich nicht prüfen lässt, ob sie irgendeine erkennbare Expertise, relevantes Studium oder aussagekräftigen Track-Record haben. Besucher könnten sich fragen, wie qualitativ hochwertige diese Analysen wohl wirklich sind.

Werbung mit kostenlos abrufbaren Analysen von Bloggern

Aktienfinder.net wirbt z.B. auf Instagram vollmundig mit “3.800+ Aktienanalysen” für sein Angebot. Das sind allerdings nicht ausschließlich die Aktienanalysen von Torsten Tiedt und seinen Mitarbeitern.

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Die Wahrheit ist: Dazu gehören auch zahlreiche ohnehin kostenlose Aktienanalysen von Finanz-Bloggern wie etwa die Fraport-Analyse von Aktiengedanken, die man teilweise sogar ohne Aktienfinder.Net-Abo jederzeit kostenlos im Netz lesen kann.

Das verschweigt der Aktienfinder in seiner Werbung, so dass man denken kann, dass es sich bei dieser Masse an Analysen um von Torsten Tiedt oder seinem Team erstellte Analysen handelt. Es wird also mit der (größtenteils) kostenlosen Arbeit freier Blogger um Kunden geworben, die ohnehin jedem zugänglich ist.

Aktienfinder.Net: "Deutschlands beliebtester Aktienfinder"?

Zentraler Claim von Aktienfinder.Net ist die Aussage "Deutschlands beliebtester Aktienfinder". Wie er zu dieser Aussage kommt, wird allerdings nicht näher erläutert.

Möglicherweise bezieht sie sich auf die 100.000 Mitglieder, mit denen oft geworben wird. Es darf allerdings bezweifelt werden, ob die reine Mitgliederzahl auch etwas über die Beliebtheit aussagt. Denn gerade bei kostenlosen Mitgliedschaften lässt man diese vielleicht auch einfach weiterlaufen, ohne sie zu nutzen oder gut zu finden. Zudem scheint er mit der Beliebtheit auch etwas anderes zu meinen, als die reine Mitgliederzahl, weil er sie ja gesondert bewirbt.

Vielmehr wird man die Beliebtheit wohl auch an Kennzahlen wie z.B. der Anzahl der Besucher, Anzahl der aktiven Mitglieder, Anzahl kostenpflichtiger Kunden, Anzahl von Bewertungen auf Bewertungsportalen und deren Durchschnittsnote messen müssen.

Andere Anbieter von Aktienfindern (auch bekannt als “Equity Screener” oder kurz „Screener“) wie Finanzen.net, onvista, der Sparkassen Aktienfinder, Börse Stuttgart Aktienfinder und comdirect ziehen Millionen von Besuchern an und haben viele hunderttausend registrierte Nutzer.

Selbst unser Datenanbieter Eulerpool.com – ein Startup – hat einen sehr beliebten Equity Screener etabliert und mit weit über 600.000 Besuchern innerhalb der ersten 12 Monate eine starke Community aufgebaut.

Das ist auch kritischen Nutzern aufgefallen, die auf Instagram der Kommentarsektion nachgefragt haben, wie der Aktienfinder.Net diese gewagte Behauptung belegen will. Auf die Antwort, die sicher auch viele Aktienfinder.Net-Kunden interessieren dürfte, warten auch wir bis heute.

Kundenfang bei anderen Anbietern

Torsten Tiedt wirbt auf Instagram nach neuen Kunden für sein Angebot. Er wirbt dabei auch Anleger von anderen Mitbewerbern ab. Davon waren auch AlleAktien Premium Mitglieder betroffen — und haben den Vorfall bei uns gemeldet.

Torsten Tiedt meinte auf Instagram, die Umwandlung von AlleAktien-Mitgliedern zu Aktienfinder-Kunden sei das Beste, was er für die Deutsche Aktionärskultur tun könne. Dass die Betroffenen dabei tatsächlich aber in einer Abofalle landen, ahnen sie nicht.

Die Aussage ist auch an Überheblichkeit kaum zu toppen. Es ist tatsächlich eher ein Tiefpunkt für den Aufbau einer starken, deutschen Aktionärskultur, die mühsam von vielen Händen aufgebaut wird und die es in Deutschland ohnehin bereits schwer hat.

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Torsten Tiedt bei der Werbung für seinen Blog. Dass die Betroffenen dabei tatsächlich aber in einer Abofalle landen, ahnen sie nicht. AlleAktien Premium Mitglieder haben den Vorfall gemeldet.

Es scheint, als ob junge Startups und Konkurrenz von Torsten Tiedt ebenfalls nicht erwünscht sind oder geduldet werden. So ging Eulerpool Research Systems Mitte Mai 2022 an den Start.

Viele begeisterte Privatanleger feiern den Eulerpool Launch, Influencer loben unser Schwester-Startup und wünschen zur Lancierung alles Gute.

Nicht so Torsten Tiedt, der möglicherweise seinen Aktienfinder.Net jetzt durch neue Konkurrenz bedroht sieht.

Am Tag nach dem Launch lobte er Eulerpool.com als „billige Kopie“ seines Aktienfinders.Nets, dem ja sicherlich viele wesentlichen Dinge fehlen würden.

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Auf Instagram wirbt Torsten Tiedt für sich und seine Aktienfinder.Net Gruppe auch gerne mit „Neuer AlleAktien Discord Server“. Mit AlleAktien haben sein Produkt und seine Gruppe absolut nichts zu tun.

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Torsten Tiedt bewirbt seine Discord Gruppe als "AlleAktien". Mit AlleAktien haben sein Produkt und seine Gruppe absolut nichts zu tun.

Gerichtliche Konsequenzen?

Jetzt ermitteln laut unseren Informationen auch Verbraucherverbände gegen die Aktienfinder.Net GmbH. Aktuell ist noch nicht bekannt, ob auch gegen Influencer und Unternehmen vorgegangen wird, die für Aktienfinder.Net werben oder geworben haben. In jedem Fall ist es Influencern zu empfehlen, jetzt schnell Transparenz zu schaffen.

Wir sind jedenfalls weiter an der Geschichte dran. Hinweise nehmen wir, sehr gern auch anonym, unter [email protected] entgegen. Egal ob von betroffenen Verbrauchern oder Bloggern. Sie sind nicht alleine.