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Lexikon

Ad-hoc-Mitteilung

Eine Ad-hoc Meldung enthält Informationen, die den Börsenkurs eines Unternehmens erheblich beeinflussen können. Unternehmen sind verpflichtet, beim Eintritt gewisser Situationen eine solche Meldung zu veröffentlichen.

  1. Die Meldung enthält eine wichtige Information: Sie kann den Kurs einer Aktie potentiell beeinflussen.
  2. Transparenz: Durch die Pflicht zur Veröffentlichung steigt das Vertrauen am Finanzmarkt.
  3. Pflicht zur Ad-hoc Publizität: Unternehmen müssen Insiderinformationen so schnell, wie möglich veröffentlichen.

Der Sinn von Ad-hoc Mitteilungen ist, Marktteilnehmer nicht gegenüber Unternehmensinsidern zu benachteiligen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



Ad-hoc Meldung soll Vertrauen schaffen

In Deutschland stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Regelwerk zu möglichen Ereignissen, bei deren Eintritt der Aktienkurs eines Unternehmens beeinflusst werden kann. "Nur wenn börsennotierte Unternehmen alle Marktbeteiligten schnell und umfassend über Insiderinformationen aufklären, können Anleger fundierte Entscheidungen treffen und sind gegenüber Insidern nicht benachteiligt." Quelle: BaFin

Einfach gesprochen: Wenn alle Marktteilnehmer zum gleichen Zeitpunkt mit neuen Informationen versorgt werden, steigt die Transparenz des Kapitalmarktes und damit auch das Vertrauen in den gesamten Markt.

Beispiel einer Ad-hoc Meldung

Ein Beispiel für eine Ad-Hoc Meldung ist die sogenannte Gewinnwarnung oder auch Fusionen und Übernahmeangebote.

Unterzeichnet ein kleines Unternehmen beispielsweise einen großen, lang anhaltenden Vertrag zur Produktion eines bestimmten Produktes, der in den nächsten Jahren voraussichtlich zu deutlichen Umsatz- und Gewinnsteigerungen führen wird, dann wäre diese Information sehr wahrscheinlich Ad-hoc pflichtig.

Marktteilnehmer, die diese Information erhalten, könnten den Wert der Aktie nun möglicherweise anders einschätzen, was zu einer Kursveränderung führen kann. Eine solche Information ist geheimhaltungspflichtig, bis diese im Rahmen einer Ad-Hoc Meldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. So soll verhindert werden, dass Marktteilnehmer aufgrund von Insiderwissen (z.B. durch gute Kontakte zum Management eines Unternehmens) diese Information vorab erhalten und davon profitieren können.

Den gleichen Zweck verfolgen auch die Directors' Dealings. Diese verpflichten Unternehmen, immer mitzuteilen, wenn Vorstände, Aufsichtsräte oder Führungspersonen eines Unternehmens Aktien ge- oder verkauft haben. Geregelt ist die "Meldepflicht für Eigengeschäfte von Führungskräften" nach Art. 19 MMVO.

Einen der bekanntesten Informationsdienste für Ad-hoc Meldungen liefert die EQS Group (vorher: Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc Publizität, DGAP), ein Wirtschaftsinformationsdienst.


Beispiel einer Ad-Hoc Meldung: Prognose für das Geschäftsjahr 2020. © Henkel

Beispiele Ad-hoc Mitteilungen (fiktiv)

  • Volkswagen spricht ein Übernahme-Angebot an Daimler aus
  • Der Unternehmensgewinn von Tesla wird erheblich geringer ausfallen, als zuvor angekündigt
  • CEO und CFO von Alibaba treten unerwartet und per sofort zurück
  • Aktienkäufe und -verkäufe von Managern in deren privates Vermögen (Directors' Dealings)

Rechtsgrundlagen zu Ad-hoc Meldungen

Zum 03.07.2016 sind die Vorschriften der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MMVO, bzw. Market Abuse Regulations, EU 596/2014; kurz: MAR) in Kraft getreten. Seitdem ist die Ad-hoc Meldung EU-weit in der Marktmissbrauchsverordnung (Artikel 17, Veröffentlichung von Insiderinformationen MMVO) geregelt. Nach Artikel 7 Absatz 1 a MMVO gelten Insiderinformation als "Informationen über Umstände, die hinreichend konkret sowie nicht öffentlich bekannt sind und sich eignen, den Börsenkurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen". Je nach Art der Ad-hoc Meldung gibt es verschiedene Meldefristen. Für das Über- oder Unterschreiten von Meldeschwellen liegt die Frist aktuell bei 4 Handelstagen.


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