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Lexikon

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine mögliche Rechtsform für Unternehmen. Dabei handelt es sich nach deutschem Recht um Kapitalgesellschaften. Nicht von jeder Aktiengesellschaft kann man Aktien an der Börse erwerben.

  1. Es gibt viele verschiedene Rechtsformen. Die AG ist eine davon.
  2. Es gibt Aktiengesellschaften auf der gesamten Welt. Die nationalen Gesetze dazu unterscheiden sich teilweise stark.
  3. AGs ermöglichen Privatanlegern, Anteilseigner von ihren Unternehmen zu werden.

Was sind Rechtsformen?

Jedes Unternehmen in Deutschland benötigt eine Rechtsform. Dabei gibt es viele verschiedene zur Auswahl. Mit jeder Rechtsform kommen spezifische Rechte und Pflichten auf die Unternehmer zu. Somit hängt die Wahl der richtigen Rechtsform vor allem von der Größe und der Branche des Unternehmens ab.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften (z.B. Einzelunternehmer) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG).

Bei einer Personengesellschaft gibt es genau einen Gründer und Unternehmensleiter. Das Unternehmen hängt also an dieser Person. So wird zum Beispiel der Unternehmensgewinn mit dem individuellen Steuersatz des Unternehmers verrechnet und direkt ausgeschüttet. Im Schadensfall würde der Geschäftsmann mit seinem gesamten Privatvermögen haften.

Vorteil dieser Kategorie von Rechtsform ist der geringe bürokratische Aufwand. Dadurch entstehen auch weniger Kosten für zum Beispiel Notare, welche das Unternehmen bezahlen muss. Diese Rechtsform wird meist von kleinen Unternehmen benutzt.

Bei Kapitalgesellschaften ist der Unternehmensaufbau deutlich komplexer. Gründer, Geschäftsführer und Besitzer des Unternehmens können verschiedene Personen sein. Kern ist bei diesen Rechtsformen das Grundkapital. Diese juristischen Formen bieten deutlich mehr individuellen Gestaltungsraum. Aus diesem Grund sind die laufenden bürokratischen Kosten auch entscheidend höher. Besonders große Unternehmen benutzen diese Rechtsformen.

Charakterisierung einer Aktiengesellschaft

Eine AG ist die komplexeste Rechtsform, welche das deutsche Gesetz kennt. Aus diesem Grund lohnt sich die Umwandlung in eine AG nur für größere Unternehmen.

Zentraler Punkt einer AG ist die Zerlegung des Grundkapitals in gleich große Stücke. Diese Stücke werden Aktien genannt. Der Vorteil dieser Aktien ist die einfachere Handelbarkeit.

Vergleich zwischen GmbH und AG

Im Folgenden werden diese beiden Rechtsformen anhand eines imaginären Szenaren verglichen. Unsere beiden Beispielunternehmen wollen folgende Handlungen umsetzen.

  1. 3 Partner gründen ein Unternehmen, jeder bringt 100.000 € Startkapital mit
  2. Partner 1 zahlt noch mal zusätzlich 50.000 € ein.
  3. Partner 3 möchte aus dem Unternehmen ausscheiden. Seine beiden Kinder sollen jeweils die Hälfte seines Anteils bekommen.
HandlungGmbHAG
1
Die drei Partner und ein Notar treffen sich und unterschreiben einen Vertrag. Dieser sichert jedem ein Drittel des Unternehmens zu.
Die Gründung ist komplexer als bei einer GmbH. Das Grundkapital (300.000 €) wird in 300 Aktien (Anzahl willkürlich gewählt) geteilt. Jeder der drei Partner bekommt 100 Stück davon.
2
Wieder müssen sich alle drei Partner und ein Notar treffen. Partner 1 besitzt nach seiner Einzahlung ca. 43 % am Unternehmen. Diese neuen Besitzverhältnisse werden vertraglich festgelegt.
Hierbei handelt es sich um eine Kapitalerhöhung. Nachdem eine Mehrheit der Aktionäre für diese gestimmt hat, kann diese ohne großen Aufwand ausgeführt werden. Partner 1 bekommt einfach 50 zusätzliche Aktien für seine Einzahlung.
3
Das Vererben von Gesellschaftsanteilen kann sehr komplex werden. Wahrscheinlich müssen sich wieder alle Parteien treffen, um die Erben in den Vertrag mit aufzunehmen.
Partner drei vererbt je 50 Aktien an die Kinder. Dies geschieht ohne großen Aufwand.

Wie das Beispiel zeigt, sind die anfänglichen Kosten bei der Gründung einer AG größer als bei der einer GmbH. Es kann sich trotzdem lohnen, wenn mehrere Partner mit unterschiedlichen Interessen an dem Unternehmen beteiligt sind.

Bei einer GmbH ist die Verteilung der Unternehmensanteile durch den Gesellschaftervertrag geregelt. Bei einer AG hingegen gilt, dass der Besitzer der Aktie automatisch Anteilseigner wird. Eine Änderung des Vertrages ist dafür nicht nötig.

AGs und die Börse

Die Aktien der meisten AGs sind an der Börse handelbar. Das bedeutet, dass jeder Privatanleger Anteilseigner werden kann. Der Vorteil eines Börsengangs ist die damit verbundene Aufnahme von Eigenkapital.

Es gibt allerdings auch viele AGs, bei denen die Aktien nicht an Börsen handelbar sind. In dem Beispiel von oben wäre dies der Fall. Das Motiv für die Gründung einer AG wäre dann ein geringerer bürokratischer Aufwand und einfachere Vererbbarkeit.

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