Skip to content
Lexikon

Nennwertaktie

Es gibt zwei verschiedene Aktienformen, die Nennwertaktie (auch: Nennbetragsaktie) und die Stückaktie. Beide Aktienarten regeln die Anteilsform am Grundkapital.Ob es sich bei einer Aktie um Stückaktien oder Nennwertaktien handelt, ist in der Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft festgelegt.

Kernpunkte

  1. Die Nennwertaktie ist eine Aktie, die durch den Nennwert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Das Gegenteil zur Nennwertaktie ist die Stückaktie.
  2. Die Stückaktie eine Aktie ohne Nennwert, deren Mengeneinheit in Stück am Grundkapital einer Aktiengesellschaft angegeben ist. Das Gegenteil ist die Nennwertaktie.
Nennwertaktie und Stückaktie regeln jeweils die Anteilsform am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Was genau ist eine Nennwertaktie

Bei Nennwertaktien wird der Anteil am Grundkapital über einen bestimmten festgelegten Nennwert geregelt. Dieser Nennwert (oder auch Nominalwert) muss mindestens 1 EUR oder ein Vielfaches davon (immer auf volle Euro) betragen.

Wie berechnet sich eine Nennwertaktie

Mit dem Nennwert wird der Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft wiedergegeben.

Beispiel

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 500.000 EUR Dieses wird auf 500.000 Aktien aufgeteilt. Der Wert einer Nennwertaktie liegt demnach bei genau einem Euro.

Unterschied zwischen Nennwert und Kurswert

Der Kurswert einer Stückaktie ist abhängig vom Geschäftsgang des Unternehmens und der allgemeinen wirtschaftlichen Stimmung. Sinkt der Aktienkurs, sinkt auch die Marktkapitalisierung respektive der Börsenwert des Unternehmens.

Auf den Nennwert haben Kursschwankungen an der Börse hingegen keinen direkten Einfluss, denn das Grundkapital der Gesellschaft verändert sich dadurch nicht.

Die Wertdifferenz zwischen Nennwert und Kurswert kann man als "Mehrwert" ansehen, den Investoren in einer Marke, einem Produkt oder einem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens sehen.

Verwässerung der Anteile

Nimmt eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung vor, sinkt der Anteil einer Nennwertaktie am Grundkapital, verliert also folglich an Wert. Wenn das passiert, spricht man von Verwässerung der Anteile. Um dies zu verhindern, erhalten Altaktionäre, die bereits vor der geplanten Kapitalerhöhung im Besitz der von Nennwertaktien des Unternehmens waren, Bezugsrechte. Mit diesen haben sie das Recht "junge Aktien" zu erwerben, um ihren ursprünglichen Anteil am Unternehmen trotz der Veränderung zu erhalten.

Kauft man als Privatanleger Nennwert- oder Stückaktien?

Als Privatanleger, der mit dem Aktienkauf vor allem sein Kapital erhöhen, also Gewinn erzielen will, sind Nennwertaktien nicht interessant. Denn mit dem Kauf von Nennwertaktien erwirbt man Eigentumsrechte am Unternehmen. Wer aber mit dem Aktienkauf Geld verdienen will, für den spielt der Kurswert die wichtigere Rolle.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

Ü

U

V

W

X

Z