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Lexikon

Altaktionär

Definition: Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben. Altaktionäre haben bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich Anspruch auf einen relativen Bezug der neuen Aktien, was als Bezugsrecht bezeichnet wird.

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