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Lexikon

Anleihe

Anleihen sind verbriefte und über die Börsen frei handelbare Kredite. Ein Schuldner (Emittent) nimmt über die Ausgabe (Emission) einer Anleihe Kapital ein. Für die Überlassung dieses Kapitals zahlt der Schuldner den Eigentümern (Gläubigern) der Anleihe dann regelmäßig, in Deutschland üblicherweise jährlich, einen festen Zinsbetrag. Bei Emission wird zudem ein Rückzahlungsdatum vereinbart.

Man unterscheidet klar zwischen Unternehmensanleihen und Staatsanleihen.

Anleihen sind für Schuldner also eine Form der Kapitalbeschaffung über sogenanntes Fremdkapital. Alternativ können sich Aktiengesellschaften auch durch die Ausgabe von neuen Aktien Eigenkapital beschaffen. Beide Formen der Kapitalbeschaffung haben für Unternehmen ihre Vorteile und Nachteile.

MerkmalFremdkapital (Anleihen)Eigenkapital (Aktien)
Preis
Sehr günstig durch vorrangige Bedienung. Fester Zins. Zinskosten steuerlich absetzbar.
Durch neue Aktien müssen Gewinne auf mehr Eigentümer verteilt werden. Teuer. Keine feste Verzinsung der Aktionäre, sondern Beteiligung am Gewinn.
Mitbestimmungsrecht
Keine Mitbestimmung.
Neue Aktionäre bekommen Stimmrechte.
Rückzahlung
Bei Emission fest vereinbart.
Kein Rückzahlungstermin. Beteiligung an allen künftigen Gewinnen.

Emittenten von Anleihen

Die drei häufigsten Emittenten sind

  1. Länder (Bundesanleihen)
  2. Firmen (Unternehmensanleihen)
  3. Banken (Pfandbriefe)

Emissionsverfahren von Anleihen

Die Emission kann als Privatplatzierung (private Verteilung und individuelle Preisverhandlungen der Anleihen) oder öffentliche Platzierung durchgeführt werden. Bei der öffentlichen Platzierung von Anleihen sind die folgenden Formen üblich:

  1. Freihändiger Verkauf: Der Verkauf erfolgt zu einem festen Preis bis zur Einstellung des Verfahrens oder bis zum Ausverkauf (Beispiel: Bundesschatzbriefe)
  2. Auflegung zur öffentlichen Zeichnung: Die Investoren erklären innerhalb einer Frist verbindlich, welchen Betrag der Anleihe sie zu übernehmen bereit sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die gezeichneten Wertpapiere. Übersteigt die Nachfrage das Angebot (Überzeichnung), kann der Emittent nach eigenem Ermessen zuteilen.
  3. Tenderverfahren: Ähnlich einer Versteigerung; jedoch geben die Zeichner an, welchen Betrag sie zu welchem Kurs zu erwerben bereit sind. Der Emittent bedient dann alle Gebote, die einen, vom Emittenten gewählten, Mindestkurs nicht unterschreiten. Dabei ist das Emissionsvolumen nicht von Anfang an festgelegt, sondern wird je nach Umfang der Gebote angepasst. Man unterscheidet das amerikanische (wobei jeder Bieter sein eigenes Gebot zahlt) vom holländischen Verfahren (wobei alle den gleichen Preis zahlen). Dieses Verfahren wird bei Bundeswertpapieren eingesetzt.
  4. Daueremission: Laufende Weiteremission unter gleichen Bedingungen.
▲Anleihe des Deutschen Reichs bzw. Schuldverschreibung vom 1. August 1922, kurz vor Beginn der Hyperinflation.

Risiken von Anleihen

  1. Emittentenrisiko: Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz und somit einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ausgesetzt. Es kann dabei zu einem Teilverlust oder Totalverlust des gesamten eingesetzten Kapitals kommen
  2. Kursrisiko: Der Kurs der Wertpapiere kann schwanken. Wertpapiere können durch die allgemeine Zinsentwicklung, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Situation des Emittenten stark schwanken
  3. Liquiditätsrisiko: Der Emittent ist nicht verpflichtet, regelmäßig An- und Verkaufskurse zu stellen oder regelmäßig Anleihen zurückzukaufen. Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Wertpapiere vorübergehend nicht oder nur mit hohem Abschlag veräußert werden können
  4. Währungsrisiko: Anleger sind bei einem Investment in andere Währungszonen einer zusätzlichen Schwankung des Umrechnungskurses ausgesetzt

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