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Lexikon

Berichtigungsaktien/Gratisaktien

Berichtigungsaktien, auch als "Gratisaktien", "Zusatzaktien" oder "Bonusaktien" bekannt, werden Altaktionären im Zuge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln angeboten. Sinn und Zweck ist es, dem Altaktionär die Möglichkeit zu geben, seinen bisherigen prozentualen Anteil am Unternehmen zu erhalten und damit seinen Einfluss zu wahren, und gleichzeitig den Aktienkurs zu senken.

  1. Berichtigungsaktien werden im Zuge einer Kapitalerhöhung an die Aktionäre ausgegeben.
  2. Sie werden bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bezogen.
  3. Als Anleger kann man von den Berichtigungsaktien profitieren, wenn die Dividende je Aktie gleich bleibt.
▲ Berichtigungsaktien erhalten die Altaktionäre ohne zusätzlichen monetären Aufwand.

Berichtigungsaktien: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Wenn eine Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln beschlossen wird, werden keine neuen Einlagen der Aktionäre benötigt. Es fließt also kein neues Kapital in das Unternehmen, sondern es werden lediglich Gewinn- und Kapitalrücklagen in Grundkapital umgewandelt.

Dies bedeutet, dass im Zuge dieser Form der Kapitalerhöhung die Anzahl der Aktien, sowie das Grundkapital aufgestockt werden. Für das zusätzliche Grundkapital werden nun Berichtigungsaktien ausgegeben. Diese erhalten die Altaktionäre ohne zusätzlichen monetären Aufwand. Diese neu ausgegebenen Aktien werde häufig auch "junge Aktien" genannt.

Aktienkurs sinkt durch die Kapitalerhöhung

Nach der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verringert sich der Kurs der Aktien um das Verhältnis, um das die „jungen Aktien“ im Verhältnis zum alten Bestand herausgegeben wurden.

Der prozentuale Gesamtanteil eines Aktionärs ist vor und nach der Kapitalerhöhung entsprechend gleich, nur der Kurswert der einzelnen Aktien wird entsprechend reduziert. Für die neu ausgegebenen Aktien bestehen die gleichen Rechte wie im bisherigen Bestand. Sollte die Dividendenhöhe je Aktie gleich bleiben, so kann man hier als Privatanleger davon profitieren, da man anteilig mehr Aktien hält.

Zulassung zum Handel

Für Berichtigungsaktien gibt es kein gesondertes Zulassungsverfahren zum Börsenhandel. Der Kurs der alten Aktien vermindert sich durch die Ausgabe der neuen Aktien (junge Aktien) entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung. Der Depotwert eines Aktionärs bleibt durch die Ausgabe der neuen Aktien jedoch unverändert und verringert sich nicht.

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