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Lexikon

Goodwill

Goodwill steht für Geschäfts- oder Firmenwert und ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögensposten (auf der Aktivseite der Bilanz) im Unternehmen.

Goodwill entsteht, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen übernimmt und dabei einen Kaufpreis bezahlt, der über dem Wert der materiellen Vermögensgegenstände (Immobilien, Grundstücke, Maschinen, Vorräte usw.) des übernommenen Unternehmens liegt. Da eine Bilanz immer ausgeglichen sein muss, wird die Differenz auf der Aktivseite einer Bilanz durch die Einführung der immateriellen Vermögensposition Goodwill ausgeglichen.

Abschreibung von Goodwill bei internationaler Rechnungslegung

Da es sich beim Goodwill um einen Vermögenswert ohne abzuschätzende Lebensdauer handelt, wird er nicht planmäßig abgeschrieben. Anstelle der Abschreibung erfolgt ein jährlicher Werthaltigkeitstest (Impairment-Test).

Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden zu zahlen bereit ist.

Beispiel

Ein Käuferunternehmen hat folgende Bilanz (vor dem Unternehmenserwerb)

AktivaPassiva
Bankguthaben1.000.000 EUR
Eigenkapital
1.000.000 EUR
Bilanzsumme
1.000.000 EUR
Bilanzsumme
1.000.000 EUR

Das Unternehmen, das vom Käuferunternehmen erworben werden soll, hat folgende Bilanz:

Aktiva
Passiva
Anlagevermögen
200.000 EUR
Eigenkapital
200.000 EUR
Bilanzsumme
200.000 EUR
Bilanzsumme
200.000 EUR

Der vereinbarte Kaufpreis für den Erwerb des Zielobjekts beträgt 300.000 EUR (z.B. als Unternehmenswert auf Basis einer Unternehmensbewertung ermittelt).

Die Bilanz des Käuferunternehmens nach dem Unternehmenserwerb per asset deal sieht wie folgt aus:

Aktiva
Passiva
Anlagevermögen
200.000 EUR
Eigenkapital
1.000.000 EUR
Goodwill
100.000 EUR


Bankguthaben
700.000 EUR


Bilanzsumme
1.000.000 EUR
Bilanzsumme
1.000.000 EUR

Das Käuferunternehmen zahlt also für das bilanzielle Nettovermögen in Höhe von 200.000 EUR einen Kaufpreis in Höhe von 300.000 EUR. Der Differenzbetrag in Höhe von 100.000 EUR ist der Geschäfts- oder Firmenwert oder Goodwill.

Mit dem Kaufpreis werden auch Faktoren vergütet, die nicht in der Bilanz stehen, z.B. der Kundenstamm, Markenname, Image, nicht aktivierte Patente, Synergiepotential oder die Ertragskraft.

Ist ein hoher Goodwill gefährlich?

Da Goodwill jährlich einem Werhaltigkeitstest unterzogen werden muss, kann es passieren, dass der Goodwill sich bei einer turnusgemäßen Überprüfung als nicht mehr werthaltig herausstellt. Dann muss der Goodwill abgeschrieben werden, was das buchhalterische Eigenkapital reduziert. Außerdem vermindert sich der Gewinn um den abzuschreibenden Betrag.

Jedoch ist die Goodwill-Abschreibung nicht liquiditätswirksam, da es zu keinem Abfluss von Finanzmitteln durch die Abschreibung kommt. Die Verschuldung erhöht sich nicht durch eine Goodwill-Abschreibung. Die Goodwill-Abschreibung ist ein einmaliges Ereignis und führt nicht zu künftig höheren Kosten oder geringeren Erträgen.

Oftmals rauschen Aktienkurse nach unten, wenn eine Goodwill-Abschreibung angekündigt wird. Die Goodwill-Abschreibung an sich ist ein ungefährlicher und nicht liquiditätswirksamer Prozess. Sie ist auch nicht Verursacher der negativen Kursentwicklung. Es ist immer das schlecht laufende operative Geschäft. Darin liegt die Ursache für einen Kursrückgang im Zuge einer Goodwill-Abschreibung. Erst das schlecht laufende Geschäft führt dazu, dass der Goodwill nicht mehr werthaltig ist und abgeschrieben werden muss. Bei Unternehmen ohne Goodwill in der Bilanz führt ein schlecht laufendes Kerngeschäft ebenfalls zu Kursrückgängen.

Daher vertreten wir von AlleAktien die Meinung, dass ein hoher Goodwill nicht per se gefährlich ist. Gefährlich ist aber eine Unternehmensstrategie, die auf zahlreichen teuren Übernahmen auf Kredit basiert. Die dadurch aufgebaute hohe Verschuldung führt dann natürlich zu hohen Risiken, wenn die Gewinne und Cashflows nicht so eintreffen, wie erwartet.

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