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Lexikon

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung (auch HV oder im englischen Annual Meeting genannt) ist ein in Deutschland üblicherweise jährlich stattfindendes Treffen der Eigentümer bzw. der Aktionäre eines Unternehmens. Auf der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre ihre Informationsrechte und Entscheidungsrechte bzw. Beschlussrechte wahr.

In der Schweiz nennt sich die Aktionärsversammlung Generalversammlung. Auch in anderen Rechtsformen (insbesondere in Vereinen) wird die Versammlung aller Mitglieder bzw. Gesellschafter teilweise als Hauptversammlung bezeichnet, juristisch korrekt handelt es sich in Vereinen aber um eine Mitgliederversammlung.

Ordentliche Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (§ 120 Abs. 1 S. 1 AktG). Stimmberechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Halter von Stammaktien eines Unternehmens. Während einer ordentlichen Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt, beispielsweise:

  • Die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat.
  • Änderungen der Statuten.
  • Die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende.
  • Wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.
  • Die Hauptversammlung wählt in der Regel den Abschlussprüfer.

Im Allgemeinen werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es sich nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite handelt. Hierzu gehören:

  1. Geschäftsordnung der Hauptversammlung (§ 129 Abs. 1 S. 1 AktG),
  2. Satzungsänderungen (§ 179 Abs. 2 S. 1 AktG),
  3. Kapitalerhöhungen (§ 182 Abs. 1 S. 1 AktG),
  4. Ausschluss Bezugsrecht (§ 186 Abs. 3 S. 2 AktG),
  5. Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG) oder
  6. Restrukturierung und Unternehmensverträge (z.B. § 65 Abs. 1, § 73, § 125, § 135, § 176, § 179 UmwG; § 293, § 295 oder § 319 Abs. 2 S. 2 AktG).
  7. Der Bundesgerichtshof sieht auch eine Zuständigkeit der HV für Strukturmaßnahmen von herausragender Bedeutung.[1]
Ordentliche Hauptversammlung der Daimler AG 2017.
Ordentliche Hauptversammlung der Daimler AG 2017.

Außerordentliche Hauptversammlung

Die außerordentliche Hauptversammlung findet nicht jährlich, sondern aufgrund besonderer Anlässe statt. Solche Anlässe können beispielsweise unerwartete Ereignisse wie Übernahmen oder Fusionen (Mergers & Acquisitions), die Abberufung von Aufsichtsräten oder Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung) sein. Der Vorstand lädt zur Hauptversammlung aufgrund eigenen Entschluss oder einem Minderheitenvotum von Aktionären ein.

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