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Lexikon

Steuern sparen bei Aktien und Dividenden (Österreich)

Privatanleger in Österreich bezahlen nicht wenig an Steuern auf ihre erzielten Kapitalgewinne an der Börse. Dividenden-Erträge sind in Österreich kapitalertragsteuerpflichtig, zusätzlich zahlen Anleger auf im Ausland ausgeschüttete Dividenden hohe Steuern.

Wenn ein Österreicher also seine Dividende von Nestlé ausbezahlt bekommt, erhält er nicht die Bruttoausschüttung auf sein Konto ausbezahlt, denn sowohl die Finanzverwaltung in dem Quellstaat als auch der österreichische Fiskus erheben Steuern auf die ausländische Dividende. Einerseits entrichtet der Anleger die im Ausland fällige Quellensteuer, andererseits zahlt er in Österreich die Kapitalertragsteuer (KESt). Denn österreichische Privatanleger mit Wohnsitz in Österreich unterliegen mit all ihren in- und ausländischen Einkommen der Besteuerung in Österreich. Selbst dann, wenn Dividendenzahlungen bereits im Ausland einer Besteuerung unterzogen wurden.

Entsprechend schrumpft der erzielte Gewinn massiv. Darum ist es wichtig, dass Privatanleger von den Doppelbesteuerungsabkommen Gebrauch machen, um mindestens einen Teil der Steuern zurückzuerhalten.

Wie funktioniert die Steuerrückerstattung

Bleiben wir beim Beispiel des österreichischen Anlegers, der in Nestlé-Aktien investiert ist. Demnach kommt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz zum Tragen.

Kapitalertragsteuer

In der Schweiz wird eine Quellensteuer von 35 % auf die Dividende erhoben. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz sind 15 Prozent der 35-prozentigen Schweizer Quellensteuer auf die österreichische Kapitalertragsteuerschuld anzurechnen. Somit wird die österreichische Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent auf 12,5 Prozent reduziert.

Quellensteuer

Zusätzlich kann man als Österreicher auf Basis der hohen Quellensteuer vom Schweizer Fiskus Geld zurückfordern und so die Steuern auf den Dividendenertrag weiter reduzieren.

Als Österreicher zahlt man auf Dividendenerträge 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. Alles, was über diesen 27,5 Prozent liegt, kann man sich von der Schweizer Finanzbehörde rückerstatten lassen.

Als Anleger muss man jedoch selbst die Initiative ergreifen und die Steuerrückzahlung aktiv einfordern. Andernfalls werden zu den laut österreichischer KESt zu leistenden 27,5 Prozent noch die Quellensteuersätze der jeweiligen Staaten aufgeschlagen.

Ist die im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuer höher als der im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Höchststeuersatz (üblicherweise 10 oder 15 Prozent), kann die Rückerstattung der Steuer im Ausland beantragt werden.

Die dazu erforderlichen Formulare findet man auf der Homepage der Finanzbehörde des jeweiligen Landes. Zusätzlich muss noch die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich durch das Finanzamt bestätigt werden.

Anleger-Bestätigung

In einigen Ländern muss der Anleger bestätigen können, dass er zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung die Aktie tatsächlich besessen hat. Eine solche Bestätigung ist in der Regel kostenpflichtig. Es kann auch sein, dass mit dem Rückerstattungsantrag noch weitere Formulare ausgefüllt werden müssen, was den administrativen Aufwand erhöht. Darum rentiert sich die Rückforderung ausländischer Quellensteuer erst ab 150 Euro.

Antrag einbringen

Der Antrag für die Rückerstattung der Quellensteuer kann vom Anleger selbst erledigt werden. Die für einzelne Länder notwendigen Bestätigungen liefert die eigene Bank. Die Rückerstattung muss auch nicht jährlich gemacht werden, sondern kann gebündelt werden. In Frankreich beispielsweise alle zwei Jahre, in der Schweiz alle drei Jahre und in Deutschland alle vier Jahre. Die Rückerstattung der zu viel bezahlten Quellensteuer dauert je nach Land zwischen sechs und 24 Monaten.

Spezialfälle Frankreich und Italien

Besonders schwierig, die Quellensteuer zurückzufordern, ist es in Frankreich und Italien. Dort braucht der österreichische Anleger einen im Land ansässigen Intermediär. Diese Länder können daher nur über einen Rückerstattungsservice der österreichischen Depotbank adressiert werden.

Wem das alles zu kompliziert ist, dem bleibt immer die Option, die Rückerstattung an seinen Steuerberater zu delegieren, was natürlich mit zusätzlichen administrativen Kosten verbunden ist und den erwirtschafteten Ertrag schmälert.

Auswahl von Wertpapieren

Wer als Privatanleger in ausländische Aktien investiert, sollte darum die Steuern stets miteinberechnen. Denn sie haben einen massiven Einfluss auf die tatsächliche Rendite einer Wertschrift.

Aktien der USA, Großbritannien, Hongkong oder Russland werden niedrig besteuert. Die in den USA einbehaltene Quellensteuer für den österreichischen Privatanleger ist mit 15 Prozent genauso hoch wie der maximale Anrechnungsbetrag gemäß Doppelbesteuerungsabkommen.

Quellensteuer in Österreich

Wie schaut es nun aus, wenn ausländische Anleger in österreichische Aktien investieren? Nehmen wir einen deutschen Anleger, der von seinen österreichischen Aktien eine Dividende ausbezahlt bekommt.

Als erstes bezahlt der deutsche Anleger die Quellensteuer in Österreich. Diese beträgt aktuell 27,5 %. Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich kann sich Anleger bis zu 15 % der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5 % können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern, mit der Einreichung eines entsprechenden Antrags.

Die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen höchstens anrechenbare Quellensteuer beträgt 15 %. Das bedeutet, dass 15 % der an Österreich gezahlten Steuer in Deutschland angerechnet werden. Damit reduziert sich die deutsche Abgeltungssteuer von 25 auf 10 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern.

Somit liegt die Gesamtsteuerlast insgesamt bei ca. 37,5 %. Der deutsche Anleger hat aber die Möglichkeit, den übrigen Anteil der Quellensteuer von 12,5 % von den österreichischen Finanzbehörden zurückzufordern.

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