Skip to content
Lexikon

Vinkulierte Namensaktie

Die vinkulierte Namensaktie stellt eine Sonderform der Namensaktie dar. Eine vinkulierte Namensaktie bedarf zu ihrer Übertragung an einen anderen Aktionär der Zustimmung der ausgebenden Aktiengesellschaft (§ 68 Abs. 2 AktG). Damit wird die ohnehin geringe Verkehrsfähigkeit von Namensaktien weiter eingeschränkt, weil eine zusätzliche Erlaubnis eingeholt werden muss. Die Aktiengesellschaft darf die Zustimmung zur Übertragung verweigern.

Namensaktien werden dann vinkuliert ausgegeben, wenn unerwünschte Aktionäre (Konkurrenten, Aktivistische Investoren, Investoren außerhalb der Familie) vom Kauf der Aktien von vornherein ausgeschlossen werden sollen.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

Ü

U

V

W

X

Z