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Lexikon

Insiderwissen

Insiderwissen bezeichnet Informationen, welche der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen. An der Börse ist Insiderhandel strafbar. Durch den Handel von Aktien mit Insiderinformationen können sehr große Gewinne entstehen.

Kernpunkte

  1. Das Erhalten von Insiderwissen ist für das Management unvermeidbar.
  2. Nur das Ausnutzen und Weitergeben von Insiderinformationen ist strafbar.
  3. Insiderinformationen werden auch als asymmetrische Informationen bezeichnet.
  4. Die strafrechtliche Verfolgung von Insiderwissen ist teilweise sehr komplex.

Was sind Insiderinformationen?

Diese Frage soll eingangs mit folgendem Beispiel beantwortet werden.

Ein Unternehmen hat im letzten Jahr deutlich besser gewirtschaftet, als von externen Analysten angenommen. Der Vorstand wird natürlich zuerst über diese erfreuliche Nachricht informiert. Auf der Jahreshauptversammlung in drei Tagen werden die genauen Zahlen dann den Aktionären und der Öffentlichkeit präsentiert. Daraufhin steigt der Aktienkurs sprungartig um 10 % an.

Die Vorstandsmitglieder wussten bereits drei Tage vorher, dass der Kurs ihres Unternehmens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kurzfristig ansteigen wird. Sie hätten also einfach die Aktien vor der Hauptversammlung kaufen können. Dies wäre ein illegales Ausnutzen von Insiderwissen.

Das Beispiel zeigt aber auch, dass das Management ohne Insiderinformationen gar nicht arbeiten kann. Die Führungskräfte können nicht alle Pläne, Vorhaben und Entwicklungen sofort veröffentlichen. Der Umgang mit dem Insiderwissen ist also folglich das Schwere.

Rechtliche Situation

Die juristische Sachlage ist von Land zu Land unterschiedlich. Die genauen Definitionen und Strafen sind auf nationaler Ebene geregelt. In den meisten Staaten ist Insiderhandel verboten und strafbar. Im Folgenden wird die Situation in Deutschland näher besprochen.

Im Jahr 2014 wurden verschiedene veraltete Gesetze reformiert und zusammengeführt. So entstand am 02.07.2014 die Marktmissbrauchsverordnung (kurz: MMVO). Diese Verordnung verbietet im Allgemeinen drei verschiedene Handlungen. Das Tätigen oder Versuchen von Insidergeschäften, das Anstiften einer dritten Person zu solch einem Handel und das Offenlegen von Insiderwissen. Diese drei Hauptpunkte sind in der MMVO noch durch sehr viele weitere Definitionen ergänzt. Dadurch versucht der Gesetzgeber, auf jede Eventualität vorbereitet zu sein.

Nach Paragraf 119 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird ein Insidergeschäft mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Die rechtliche Situation ist natürlich viel komplexer, als oben dargestellt. Es gibt Anwaltskanzleien mit unzähligen Fachanwälten, welche sich genau auf solche Verhandlungen konzentrieren.

Die Ermittlungen der Behörden sind sehr aufwendig und führen meistens ins Leere. Zudem gibt es einen großen rechtlichen Grau-Bereich. Verurteilungen sind international selten.

Reale Fälle

Im Jahr 1993 wurde Franz Steinkühler ein Insiderhandel nachgewiesen. Dieser war Chef der Gewerkschaft IG-Metall und saß deshalb im Aufsichtsrat der Daimler-Benz AG. Steinkühler wusste aufgrund seiner Position schon früh von einem Aktienumtausch bei Mercedes. Er schlussfolgerte, dass nach der Bekanntgabe der Kurs der Mercedes-Aktie deutlich steigen müsste. Aus diesem Grund empfahl er Freunden und Familie diese Aktien zum Kauf. Franz Steinkühler bekam keine rechtlichen Folgen. Das entsprechende Gesetz trat erst ein Jahr später in Kraft.

Durch sehr intensive Recherche des FBI konnte im Oktober 2009 der bislang größte Fall von Insiderhandel in den USA aufgedeckt werden. Sechs hochrangige Mitarbeiter von namhaften Unternehmen haben sich gegenseitig Insiderinformationen zugespielt. Dadurch konnte ein Gewinn von 25 Millionen US-Dollar illegal erwirtschaftet werden. Als Kopf dieser Gruppe wurde der Milliardär und Hedgefonds-Manager Raj Rajaratnam ausgemacht. Dieser wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In Summe kam es in Folge dieses Falles zu über 35 Verurteilungen.

Prävention von Insiderhandel

Viele Unternehmen haben eigene Compliance-Abteilungen. Diese kontrollieren die Einhaltung von Regeln im Unternehmen. Teil der Aufgabe ist also auch die Verhinderung von Insidergeschäften.

Besonders bei hochrangigen Mitarbeitern aus dem Management ist es üblich, dass ein Kauf oder Verkauf einer Aktie vorher durch die Compliance-Abteilung überprüft wird. Nur wenn die unternehmensinterne Kontrollinstanz keinen Verdacht für einen Insiderhandel erkennt, wird dieser erlaubt.

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder müssen teilweise auch ihr gesamtes privates Aktien-Portfolio veröffentlichen. So kann jeder die Käufe und Verkäufe direkt sehen.

Diese Mechanismen sind gedacht, um Mitarbeiter mit guten Absichten zu unterstützen. Mit bösem Willen kann man eine Compliance-Abteilung auch umgehen.

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